Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
gem. § 95Abs.1a Außerstreitgesetz
Die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung sind gemäß § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz verpflichtet, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden, Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen. Die Vorlage einer Betätigung über die Beratung bei Gericht ist Voraussetzung für die Scheidung.
Eine Trennung stellt für alle Beteiligten ein einschneidendes Lebensereignis dar, das viele Veränderungen, Unsicherheit und Fragen mit sich bringt. Gerade Kinder haben in dieser Situation besondere Bedürfnisse und Ängste, zB. dass sie einen Elternteil verlieren.
Je mehr Sie über das kindliche Erleben Bescheid wissen, umso mehr Halt und Unterstützung können Sie Ihrem Kind bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation anbieten. Auch nach einer Scheidung bleiben Sie gemeinsam die Eltern Ihres Kindes. Diese Beratung soll Sie unterstützen und auf diese neue Art der Elternrolle vorbereiten.
Einzel– und Paarberatungen
Kosten :
€ 90,00 pro Stunde/Person für Einzelberatungen
€ 70,00 pro Stunde/Person für Paarberatungen